1414-Redaktion: Werden auch SIE zum Leser-Reporter! 

Haben SIE etwas fotografiert, das BILD drucken oder BILD.de veröffentlichen soll? Egal ob lustig, spektakulär, spannend oder kurios – die 1414-Redaktion will IHR exklusives Foto oder Video und zahlt bis zu 250 Euro.

Bitte schildern Sie uns möglichst genau, was auf diesem Foto oder Video zu sehen ist. Sie erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, dass BILD Ihr Material veröffentlichen und honorieren kann.

Bitte beschreiben Sie uns: • Was ist passiert? • Wo ist es passiert? • Wem ist es passiert? • Wann ist es passiert? • Warum ist es passiert?

Bitte schicken Sie uns nur Fotos, die Sie selber gemacht haben, andernfalls nennen Sie uns bitte zusätzlich den Urheber des Fotos.

Übersteigt Ihr Video eine Größe von 50 MB, nutzen Sie zur Übermittlung Ihres Videos bitte einen Filehosting-Dienst (z.B. "WeTransfer"). Alternativ können Sie uns auch eine Email an 1414@bild.de senden.

App-User gelangen HIER zum Formular

Vertrag über Rechte-Abtretung Hiermit bestätigt der Einsender, im Folgenden Leser-Reporter genannt, dass er sämtliche Rechte an dem eingeschickten Foto/Video besitzt. Der Leser-Reporter überträgt der Axel Springer SE sämtliche Rechte, seine Aufnahme in Medien aller Art ungeachtet der Übertragungstechniken zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen. Aufnahmen, die der Leser-Reporter anlässlich desselben Ereignisses angefertigt hat, wird er anderen Medien nicht zukommen lassen und Dritten hieran keine Rechte einräumen. Die Axel Springer SE ist berechtigt, die Aufnahme des Leser-Reporters zu bearbeiten, zu archivieren und an Dritte weiterzuveräußern. Bei Weiterveräußerung erhält der Leser-Reporter von der Axel Springer SE 50% der von der Axel Springer SE erzielten Nettoverkaufserlöse. Die vom Leser-Reporter eingeräumten Rechte gelten zeitlich, räumlich und/oder inhaltlich unbegrenzt. Eine Pflicht, den Leser-Reporter als Urheber des Werkes auszuweisen, besteht nicht. Wird das Foto - oder ein Screenshot aus dem Video - des Leser-Reporters bundesweit in der BILD-Zeitung gedruckt, zahlt BILD 250 Euro Honorar, falls dieses Foto oder dieser Screenshot das größte Foto auf der Seite ist („Seitenoptik“). Wird das Foto - oder ein Screenshot aus dem Video - des Leser-Reporters bundesweit in der BILD-Zeitung gedruckt und ist nicht das größte Foto auf der Seite, zahlt BILD 100 Euro Honorar. Druckt BILD mehrere Fotos oder Screenshots aus dem Video des Leser-Reporters zum gleichen Anlass (zum Beispiel ein Foto-Strip aus mehreren Fotos) zahlt BILD ab dem 2. Foto 50 Euro Honorar. Wird das Foto - oder ein Screenshot aus dem Video, oder ein Video - des Leser-Reporters im Rahmen eines Gewinnspieles oder einer Aktion veröffentlicht, für die ein Preisgeld ausgesetzt ist (z.B. „Sommermädchen", "Wiesn-Girl"), bleiben das Foto, das Video oder Screenshots honorarfrei. Sollte ein Video des Leser-Reporters bundesweit exklusiv auf BILD.​de oder allen anderen digitalen Plattformen von BILD veröffentlicht werden, erhält der Leser-Reporter 100 Euro Honorar. Schneidet BILD.​de aus Einsendungen von mehreren Leser-Reportern ein Video zusammen, wird das Honorar von 100 Euro geteilt. Wird das Foto - oder ein Screenshot aus dem Video - des Leser-Reporters regional in einer oder mehreren unserer Stadtformen (z.B. BILD Berlin, BILD München etc.) gedruckt, erhält der Leser-Reporter 50 Euro Honorar. Die Veröffentlichung von Fotos im Internet auf www.​bild.​de oder allen anderen digitalen Plattformen, einschließlich der Social Media-Auftritte von BILD, erfolgen honorarfrei. Fotos oder Videos, die im Rahmen von „BILD kämpft“ veröffentlicht werden, sind honorarfrei.

Die von Ihnen an uns übermittelten Daten speichern wir nur solange wir dazu berechtigt sind, der Verarbeitungszweck nicht entfallen ist und Sie der Verarbeitung nicht widersprochen haben. Für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gültig ab 05.05.2023